Am 09.11.2018 wurde im Bundestag das Pflegepersonalstärkungsgesetz verabschiedet - ein echter Richtungswechsel in der Krankenhauspolitik. Die „Pflege am Bett“ wird ab 01.01.2020 nicht mehr durch Fallpauschalen finanziert. Die somatischen Krankenhäuser bekommen stattdessen die tatsächlichen Kosten für das Pflegepersonal erstattet. Für 2019 erhalten die Krankenhäuser die Kosten für jede zusätzliche und jede aufgestockte Stelle von den Krankenkassen erstattet.
Die Bundesregierung weigert sich allerdings, eine gesetzliche Personalbemessung einzuführen, die sich am tatsächlichen Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten orientiert. Die Pflegepersonaluntergrenzen erfüllen diesen Zweck nicht und gelten nur in wenigen Bereichen. Für den Bereich der Psychiatrischen Versorgung gilt weiterhin die PsychPV.
Um die Sicherheit und eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, ist deswegen umso mehr das Engagement der Krankenhäuser erforderlich.
Die Ausschussgemeinschaft DIE LINKE / ÖDP stellt daher folgende Anfrage:
1. Wie viele zusätzliche Pflegestellen „am Bett“ wurden in den somatischen Bereichen in den Bezirkskliniken 2019 bisher geschaffen? (Bitte nach Standorten auffschlüsseln)
2. Wurde bereits eine Vereinbarung zwischen dem Personalrat und dem Vorstand der Bezirkskliniken nach § 4 Abs. 8 KHEntgG abgeschlossen?
a) Wenn ja, wie viele zusätzliche Vollkräfte sieht diese Vereinbarung vor?
b) Wenn ja, sieht diese Vereinbarung eine Verteilung auf einzelne Fachgebiete vor? Wie sieht diese für die einzelnen Fachgebiete aus?
3. Mit welchen Maßnahmen will der Vorstand des Bezirksklinikums den geplanten Personalaufbau realisieren?
4. Wie ist die der Stand der Einhaltung und Umsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung im ersten Quartal 2019? (Bitte nach Standorten, und Fachgebieten aufschlüsseln)?
5. Wird die PsychPV derzeit eingehalten? Wenn nein, welche Maßnahmen werden ergriffen um die Einhaltung der PsychPV zu garantieren? (Bitte nach Standorten und Fachgebieten aufschlüsseln)?